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Kundeninformationen nach § 12 Abs. 4

Sehr geehrte Kunden,

durch die Energiepreiskrise sehen sich Versorger und Kunden auch im Jahr 2023 besonderen Herausforderungen und steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Die Bundesregierung hat zur Abmilderung dieser Problematik und Entlastung der Bürger eine Wärmepreisbremse beschlossen und zu deren Umsetzung das Erdgas-Wärme- Preisbremsengesetz (EWPBG) erlassen. Ziel ist es, die Letztverbraucher während des gesamten Jahres 2023 und ggf. auch noch bis zum 30.04.2024 mit einem staatlich finanzierten Preisdeckelungsmechanismus zu unterstützen. Die konkrete Abwicklung erfolgt durch uns als Lieferant und hängt von den Vereinbarungen mit unseren Kunden und dem Energiebezug an den Entnahmestellen ab.

Im Folgenden möchten wir Sie allgemein über die Umsetzung der Wärmepreisbremse durch uns informieren.

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